Herzlich willkommen!
Sie befinden sich auf der Startseite des zentralen elektronischen Hinweisgebersystems der TEDi GmbH & Co. KG.

Wir haben die Rechtsanwaltskanzlei PARK | Wirtschaftsstrafrecht., dort Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers, mit der Einrichtung und dem Betrieb dieses Hinweisgebersystems sowie der Rolle als Ombudsperson beauftragt.

Über diese weisungsunabhängige Meldestelle können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Compliance-Verstöße, dabei insbesondere Verstöße nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), erhalten.

Auch können Sie über die Meldestelle Hinweise zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeben. Die Verfahrensordnung in der gültigen Fassung finden Sie hier.

Wenn Sie einen Hinweis über unser Hinweisgebersystem abgeben, geht dieser direkt und ausschließlich bei Tobias Eggers ein. In diesem Video stellt Tobias Eggers sich und seine Aufgaben als Ombudsperson vor.

Wie das System Sie schützt:
  • Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der in § 8 HinSchG genannten Personen, d.h. vor allem die der hinweisgebenden Person.
  • Ihre Meldung wird, wenn Sie das wünschen, völlig anonym aufgenommen. 
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Zu welchem Thema wollen Sie eine Meldung machen?

Diese Meldestelle gilt für jeden Verstoß nach § 2 HinSchG, d.h. Verstöße, die strafbar oder ordnungswidrig sind. Darüber hinaus können bestimmte Verstöße gegen Bundes- oder Landesgesetze und unmittelbar anwendbare Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft gemeldet werden.

Verstöße gegen das LkSG können bei "Menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken/Verletzungen" gemeldet werden.

Wenn Sie Ihr Thema nicht explizit finden, wählen Sie bitte "Verstöße nach § 2 HinSchG" aus.

Sollte Ihre Meldung nicht in den Anwendungsbereich des HinSchG oder dem LkSG fallen und sollte demnach ein anderer Ansprechpartner für Ihren Fall zuständig sein, erhalten Sie auf vertraulichem Wege eine Rückmeldung.


Externe Meldestellen

Die Möglichkeit, einen Hinweis über die Meldeplattform der TEDi GmbH & Co. KG abzugeben, schließt es nicht aus, eine externe Meldung bei den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union abzugeben. Als solche kommen insbesondere in Betracht:
  • die zentrale externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz (BfJ)
  • das Hinweisgebersystem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin
  • das Hinweisgebersystem des Bundeskartellamts (BKartA